Schulische Abläufe bei Krankheitsfällen (Covid-Management im Kanton Zürich)

Quelle und Stand (20. September 2020) Kanton Zürich / Gesundheit


Fall: Kinder oder Erwaschsene/r zeigt Symptome

Allgemein gilt, Kinder und Jugendliche sowie Lehr-, Fach- und Betreuungspersonen mit:

Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder Fehlen des Geruchs- und/oder Geschmacksinns

bleiben zu Hause in Isolation und kontaktieren ihren Hausarzt, der das weitere Vorgehen bestimmet (z.B. COVID-19-Test).


Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter

Zeigen sich bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter in der Schule die obengenannten Symptome, muss sie sofort jeglichen Kontakt zu anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Kindern vermeiden, begibt sich umgehend nach Hause und meldet sich bei der Hausärztin / dem Hausarzt. Ordnet diese/r einen Test an, bleibt die erkrankte Person mindestens so lange in Isolation, bis das Testergebnis vorliegt. Fällt der Test negativ aus, kann sie oder er 24 Stunden nach dem vollständigen Abklingen der Symptome in die Schule zurückkehren. 


Kinder & Jugendliche

Zeigen sich bei einem Kind oder einer/einem Jugendlichen in der Schule mehrere der oben genannten Symptome, muss das Kind oder der/die Jugendliche sofort in einen separaten, gut belüftbaren Raum untergebracht werden (ggf. in Begleitung einer erwachsenen Person unter Einhaltung von 1.5 Metern Abstand) und die Eltern müssen informiert werden. Das Kind oder der/die Jugendliche soll so rasch wie möglich von einem Elternteil abgeholt, nach Hause gebracht (unter Vermeidung der ÖV) und bei der Hausärztin / dem Hausarzt gemeldet werden. Ordnet diese/r einen Test an, bleibt das erkrankte Kind mindestens so lange in Isolation, bis das Testergebnis vorliegt. Fällt der Test negativ aus, kann sie oder er 24 Stunden nach dem vollständigen Abklingen der Symptome in die Klasse zurückkehren. Die Ärztin / der Arzt entscheidet abschliessend wann die Rückkehr in die Schule möglich ist.

Hinweis

Ein einfacher Schnupfen ist noch nicht als akuter Atemwegsinfekt zu werten. Entscheidend ist, ob sich die Symptome in den vorangegangenen Tagen verstärkt haben.


Fall: Kinder oder Erwaschsene/r ist positiv auf Covid-19 getestet

Wenn eine Schülerin, ein Schüler oder eine erwachsene Person einer Schule positiv getestet worden ist, nimmt die kantonale Schulärztin (resp. in Zürich und Winterthur die städtischen schulärztlichen Dienste) mit der Schulleitung Kontakt auf und informiert sie über die notwendigen und verbindlichen Quarantänemassnahmen. Das Vorgehen unterscheidet sich je nachdem ob eine erwachsene Person, eines oder mehrere Kinder/Jugendliche erkrankt sind.


Eine erwachsene Person ist an COVID-19 erkrankt

Die entscheidenden Fragestellungen werden sein:

  • Ist in den 48 Stunden vor Symptomausbruch der Abstand von 1.5 Metern zu anderen Erwachsenen und zu Kindern immer eingehalten worden?

  • Mit wem hat ein enger Kontakt (unter 1.5 Meter, über 15 Minuten) ohne Tragen einer Hygienemaske oder ohne andere Schutzvorrichtung stattgefunden? 

Wird eine erwachsene Person (Mitglied des Lehrkörpers, des administrativen oder des technischen Personals) positiv getestet, werden alle – Erwachsene und Kinder –, die engen Kontakt zu ihr hatten, unter Quarantäne gestellt. Dazu gehören auch die unterrichteten Klassen. Ausnahme: Lehr/ Betreuungsperson hatte keinen engen Kontakt unter 1.5 Metern und über 15 Minuten oder hat Hygienemaske getragen. Die Schule informiert die Eltern aller betroffenen Klassen. Sie können dafür die untenstehenden Textbausteine benutzen.

Wer muss in Quarantäne, wenn in der Schule eine erwachsene Person positiv auf Corona getestet wurde?

Wer muss in Quarantäne, wenn in der Schule eine erwachsene Person positiv auf Corona getestet wurde?


Ein Kind oder ein/e Jugendliche/r ist an COVID-19 erkrankt

Fällt der Test eines Kindes oder einer/s Jugendlichen positiv aus, werden die im gleichen Haushalt lebenden Personen (Erwachsene und Kinder) unter Quarantäne gestellt. Die anderen Schülerinnen und Schüler der Gruppe/Klasse oder die Lehr-/Betreuungsperson werden NICHT unter Quarantäne gestellt. Es sind keine weiteren Massnahmen an der Schule zu treffen. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klasse. Sie können dafür die unten stehenden Textbausteine nutzen.  

Die  Grafik illustriert dass wenn der Test eines Kindes positiv ausfällt,  die im gleichen Haushalt lebenden Personen unter Quarantäne gestellt  werden

Die Grafik illustriert dass wenn der Test eines Kindes positiv ausfällt, die im gleichen Haushalt lebenden Personen unter Quarantäne gestellt werden


Mehrere Kinder/Jugendliche sind an COVID-19 erkrankt

Treten innerhalb von zehn Tagen in derselben Gruppe/Klasse zwei oder mehr Fälle auf, meldet der schulärztliche Dienst dies dem kantonsärztlichen Dienst. Dieser prüft, für welche Gruppen von Personen (Lerngruppen, Klassen, Subteams, Lehr-, oder Betreuungspersonen etc.) über die Indexfälle hinaus eine Quarantäne für notwendig ist. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klassen. Sie können dafür die unten stehenden Textbausteine nutzen.

Wer muss in Quarantäne oder Selbstisolation, wenn mehrere Kinder an Covid-19 erkrankt sind?

Wer muss in Quarantäne oder Selbstisolation, wenn mehrere Kinder an Covid-19 erkrankt sind?


Eine Person im Haushalt einer Lehrperson/Betreuungsperson oder eines Schülers/einer Schülerin ist an COVID-19 erkrankt

Erkrankt eine Person an COVID-19, die im selben Haushalt lebt wie eine Lehr- oder Betreuungsperson, eine Schülerin, ein Schüler, begeben sich alle im Haushalt lebenden Personen in Quarantäne. Weitere Personen aus der Schule müssen nicht in Quarantäne. Es sind keine weiteren Massnahmen und keine Elterninformationen notwendig.  

Die Grafik zeigt, was zu tun ist, wenn eine Person im selben Haushalt erkrankt?

Die Grafik zeigt, was zu tun ist, wenn eine Person im selben Haushalt erkrankt?

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