“Velos auf Trottoirs” (Kurzfassung der Broschüre, Ausgabe 2005)

Seit Mitte 1998 kann auf einem schwach begangenen Trottoir entlang einer stark befahrenen Strasse das Signal «Fussweg» (2.61) mit einer Zusatztafel «Velo gestattet» angebracht werden. Eine allgemein anerkannte Praxis, unter welchen Rahmenbedingungen eine Zulassung von Velos auf Trottoirs und Gehwegen für den Veloverkehr sinn- voll, sicher und empfehlenswert ist, konnte sich bis zum Erscheinungsdatum dieser Broschüre nicht einstellen.

Die Schweizerische Velo Konferenz SVK hat den Handlungsbedarf erkannt und mit der Unterstützung des Fonds für Verkehrsicherheit FVS die Erarbeitung der vorliegenden Broschüre als Ergänzung der technisch ausgerichteten bfu-Dokumentation «Freigabe von Trottoirs für Fahrräder» übernommen. Die Broschüre soll bei der Prüfung der Zulassung von Velos auf dem Trottoir eine Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Konflikt- und Gefahrensituationen sowie für die Ermittlung der erzielbaren Sicherheits- gewinne sein. Sie dient ebenfalls der Überprüfung der Benützungspflicht für Velofahrende auf bestehenden Rad- und Fusswegen. Die Broschüre zielt darauf ab, jene Betriebsform zu finden, welche im verfügbaren öffentlichen Verkehrsraum und aus einer Gesamtverkehrsbetrachtung heraus die Bedürfnisse und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden am besten berücksichtigt.

Die Broschüre beinhaltet:
• einen vierstufigen Vorgehensvorschlag für die

Durchführung der Prüfung:
1. Beurteilung der Gefährdung der Velofahren-

den durch den Motorfahrzeugverkehr auf der

Fahrbahn;
2. Aufzeigen der Konflikte auf dem Trottoir; 3. Festlegen der Massnahmen;
4. Anordnen der Massnahmen.

• die auf der Fahrbahn, auf dem Trottoir und im Umfeld der Strasse zu erfüllenden Voraussetzungen;

• eine schematische Darstellung der häufigsten Konflikt- und Gefahrensituationen;

• Hinweise auf spezifische Massnahmenvorschläge zur Behebung oder Verminderung der Konflikt- und Gefahrensituationen;

• Hinweise für die Planung, Ausführung sowie den Unterhalt von Trottoirs und Gehwegen mit Zulassung von Velos.

Anhand dreier Fallbeispiele werden die häufigsten Anwendungsfälle generell dargestellt und die Anforderungen an die Umsetzung verdeutlicht:


Fall 1: Veloverbindung ausserorts von Ortschaft

zu Ortschaft;
Fall 2: Veloverbindung innerorts mit Fahrziel und

-quelle auf gleicher Strassenseite;
Fall 3: Veloverbindung inner- und ausserorts mit

Höhendifferenz zwischen Fahrziel und Fahrquelle.

Der Anhang enthält eine Liste über ausgeführte Beispiele aus der Schweiz sowie eine Zusammenstellung der geltenden rechtlichen Grundlagen.