Unternehmer und Anmeldung Kurzarbeit, Selbständige? Hier wird dir geholfen!
Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Coronavirus und die Massnahmen dagegen Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben. Mit der Kurzarbeit steht dem Bund ein wirksames Instrument bereit, um bei Fällen wie dem unerwarteten Auftreten des Coronavirus vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten. Der Bundesrat prüft aktuell einen möglichen Ausgleich für allfällige Härtefälle, die nicht von Kurzarbeit profitieren können. Das WBF führt auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit Vertretern der Kantone, der Wirtschaft und der Sozialpartner. Das SECO nimmt die Steuerung von Fragen zu wirtschaftlichen Belangen wahr und koordiniert die unterschiedlichen Kontakte.
Das Wichtigste für Arbeitgeber
Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen für die Voranmeldung für Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurde die Einreichung vereinfacht.
Die Voranmeldung muss 3 Tage vor Beginn der geplanten Kurzarbeit bei uns eintreffen.
Füllen Sie das Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit» aus.
Verwenden Sie für die Beantwortung der Fragen 9 bis 12 ein separates Blatt. Sie müssen dabei nur folgende Fragen beantworten:
9 a) Tätigkeitsgebiet Ihrer Firma
10 b) monatliche Umsätze / Honorarsummen in den letzten 2 Jahren
11 a) Begründung für die Kurzarbeit (Zusammenhang zwischen den Arbeitsausfällen in Ihrem Betrieb und dem Auftreten des Coronavirus)
11 c) Wurden Auftragstermine verschoben, wenn ja, warum? Art und Umfang der verschobenen Aufträge
Sie müssen für die Voranmeldung nicht einreichen: das Formular «Zustimmung zur Kurzarbeit» sowie eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs (gemäss den vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen)
Reichen Sie Ihre Voranmeldung ein an:
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Arbeitslosenversicherung
Kurzarbeit
Stampfenbachstrasse 32
8090 Zürich